Vielleicht möchten Sie eine einzelne Wohnung verkaufen, Eigentum innerhalb der Familie neu ordnen oder sich die Möglichkeit eines späteren Teilverkaufs offenhalten. Was im Alltag längst wie eine eigene Einheit wirkt, muss dafür auch planerisch und rechtlich eindeutig abgegrenzt sein.
Eine Teilungserklärung schafft die Grundlage, ein Grundstück mit Gebäude in eigenständiges Wohnungs- oder Teileigentum aufzuteilen. Im Architektur & Immobilienbüro Magdalinos prüfe ich zunächst den vorhandenen Bestand, die verfügbaren Pläne und das Ziel, das Sie mit der Aufteilung verfolgen. Anschließend werden die Einheiten in Aufteilungsplänen eindeutig gekennzeichnet und Räume, Nebenflächen, Zugänge sowie gemeinschaftlich genutzte Bereiche nachvollziehbar zugeordnet. Die erforderlichen Unterlagen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung bereite ich vor und koordiniere die technischen Schritte mit der zuständigen Behörde; die rechtliche Ausgestaltung und notarielle Erklärung erfolgen in Abstimmung mit dem Notariat.
Als Architekt und Immobilienmakler betrachte ich dabei auch, ob die geplante Aufteilung praktisch funktioniert und wie sich einzelne Einheiten später verständlich darstellen und vermarkten lassen. So entsteht eine tragfähige Grundlage für die weitere Eintragung und einen möglichen Einzelverkauf.
- Flexibel über Ihr Eigentum entscheiden: Statt das gesamte Gebäude zu veräußern, können Sie einzelne Einheiten für einen Verkauf, eine Übertragung oder die eigene Nutzung vorbereiten.
- Einheiten eindeutig voneinander abgrenzen: Wohnungen, Keller, Stellplätze und weitere Flächen erhalten eine nachvollziehbare Zuordnung, die späteren Unklarheiten vorbeugt.
- Bauliche Hindernisse früh erkennen: Fehlende Abschlüsse, unklare Zugänge oder widersprüchliche Pläne werden sichtbar, bevor sie den weiteren Teilungsprozess verzögern.
- Einzelne Immobilien gezielter vermarkten: Jede geschaffene Einheit kann mit ihren eigenen Flächen, Merkmalen und Nutzungsmöglichkeiten dargestellt werden.
- Den Teilverkauf nachvollziehbar vorbereiten: Käufer erhalten eine klare Grundlage dafür, welche Räume zu ihrem Eigentum gehören und welche Bereiche gemeinschaftlich genutzt werden.